Im September 2016 ist in Deutschland das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" in Kraft getreten. Aus diesem resultiert die rechtsverbindliche Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen erfolgt ein Zählerwechsel durch uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der Umfang unserer Rolloutverpflichtung beträgt 173.000 Zählpunkten bis 2032 ( § 37 Abs. 1 MsbG).
Die Umrüstung vom analogen Zähler zu einer digitalen modernen Messeinrichtung bildet einen wesentlichen technischen Grundstein für die zukünftige Energieversorgung und die weitere Verbesserung der bereits heute hohen Versorgungssicherheit.
Moderne Messeinrichtungen werden im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen nicht fernausgelesen. Sie bieten allerdings die Möglichkeit auf einem digitalen Display aktuelle Verbrauchsdaten abzulesen. So können sowohl der tatsächliche Energieverbrauch, als auch die zugehörige Nutzungszeit am Gerät ausgelesen werden. Da keine Fernauslesung möglich ist, entfällt die manuelle Auslesung durch den Stromversorger oder den Kunden nicht. Moderne Messeinrichtungen können mit einem Smart-Meter-Gateway erweitert werden, wodurch die Nutzung als intelligentes Messsystem und dementsprechend auch die Fernauslese möglich wird.