Eine Photovoltaikanlage, kurz PV-Anlage, erzeugt anhand der Sonnenstrahlung Energie. Diese Energie wird zu Strom umgewandelt.
Netzanfrage / Neuanlage anmelden
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Anlage anmelden müssen und wie Sie einen Beitrag zur Energiewende leisten können.
Welche Art von Erzeugungsanlage möchten Sie anmelden?
Steckerfertige PV-Anlage
Eine steckerfertige PV-Anlage hat eine maximale Wechselrichterleistung von 800 VA. Die erzeugte Energie kann beispielsweise für die Waschmaschine verwendet werden.
Freiflächen PV-Anlagen
Wir reservieren den Netzverknüpfungspunkt Ihrer Freiflächen PV-Anlage rechtzeitig nach Fortschritt Ihres Projektes.
Sonstige Stromerzeugungsanlagen
Bei diesen Anlagen wird sowohl die entstehende Wärme als auch die erzeugte elektrische Energie genutzt.
Biogaseinspeiseanlage
Das erzeugte Biogas wird in das vorhandene Erdgasnetz eingespeist und trägt dazu bei den Anteil klimaneutraler Gase in unserem Netz zu erhöhen.
Ihre Fragen zu Erzeugungsanlagen!
Aufgrund des Anfrageaufkommens kann es zwischen vier und acht Wochen dauern, bis die netztechnische Prüfung erfolgt ist.
Sobald Sie von uns die Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt erhalten haben, kann uns der Elektroinstallateur die restlichen Unterlagen für die Fertigmeldung zusenden. Diese Unterlagen werden anschließend von uns geprüft. Im Anschluss vereinbaren wir mit Ihnen ein Termin für die Zählermontage bzw. den Zählerwechsel
Sie oder Ihr Elektroinstallateur können die Erzeugungsanlage bei uns anmelden. Die Anmeldung können Sie über unsere Homepage oder über das Onlineportal vornehmen
Die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung einer BHKW können Sie der Checkliste entnehmen
Es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Netzanschluss der Eigenerzeugungsanlage nach EEG über den bestehenden Hausanschluss sowie das bestehende Versorgungsnetz möglich ist. Diese Aussage gilt unabhängig von der Anlagenleistung und kann wegen der Vielzahl von Einspeisern auch bei kleinen Anlagen zutreffen. Für den Anschluss an einen eventuell zu ermittelnden Anschlusspunkt gemäß EEG können Anschlussänderungen notwendig werden. Eventuell kann der Anschluss auch erst nach Durchführung von Maßnahmen im Stromversorgungsnetz erfolgen.
Schließen Sie deshalb keine endgültigen Kaufverträge, bevor nicht die Einspeisemöglichkeit geprüft wurde.
Die netztechnische Prüfung ist immer notwendig. Im Rahmen dieser Untersuchung wird unter Beachtung aller technischen Normen und Richtlinien und Berücksichtigung der Gegebenheiten des Netzes der gesamtwirtschaftlich günstigste Einspeisepunkt bestimmt.
Bevor die Vergütung ausbezahlt werden kann sind weitere Schritte notwendig. Der Elektroinstallateur hat dem Netzbetreiber eine Inbetriebsetzungsbestätigung/Fertigmeldung zuzusenden. Dies ist für die Abnahme der Anlage durch den Netzbetreiber erforderlich. Nach erfolgreicher Abnahme der Anlage erhalten Sie eine Stromeinspeisebestätigung. Anhand dieser Einspeisebestätigung können Sie sich im Kundenzentrum online anmelden. Dort tragen Sie die erforderlichen Daten ein, damit die Vergütung veranlasst werden kann.
Gemäß § 3 EEG 2021 ist die „Inbetriebnahme“ die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme.
Entsprechend der Clearingstelle EEG ist eine erstmalige Inbetriebnahme nach der Gesetzesbegründung auch ohne Netzanschluss möglich. Voraussetzung ist die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage und die darauffolgende Inbetriebnahme, d.h. es muss eine tatsächliche Stromerzeugung durch den Generator erfolgt sein. Bei PV-Anlagen ist jedes einzelne Modul ein Generator.
Alle vergütungsrelevanten Tatsachen müssen vom Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber nachvollziehbar nachgewiesen werden. Falsche, nicht nachvollziehbare oder fehlende Angaben führen nicht nur zu einer Änderung der Vergütung, sondern können unter Umständen auch strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.
Die erste Inbetriebnahme können Sie durch unser Formular "Inbetriebsetzungsbestätigung" nachweisen.
Wir versenden keine Stromeinspeiseverträge, da wir ausschließlich das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die allgemeinen Bedingungen zugrunde legen. Sie erhalten eine Stromeinspeisebestätigung, die als Vorlage für Banken und Behörden dient. Diese enthält alle relevanten Daten zur Anlagenbetreiber, Standort und Leistung der Anlage, sowie das Inbetriebnahmedatum.
Kurz nachdem ein Mitarbeiter der Netze ODR Ihre Anlage abgenommen und die Zähler gesetzt/getauscht hat, versenden wir die Bestätigung.
Bitte beachten Sie, dass Erzeugungsanlagen gemäß § 52 EEG 2021 im Marktstammdatenregister gemeldet werden müssen. Die Meldefrist beträgt 4 Wochen nach Anlageninbetriebnahme (§ 3 Abs. 3 AnLRegV).
Weitere Infos, sowie den Link zum Marktstammdatenregister finden Sie hier.