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Steckerfertige PV-Anlage

Steckerfreie PV-Anlage

Ihr Weg zur steckerfertigen PV-Anlage

01

1. Schritt

Anmeldung
Jeder Betreiber einer steckerfertigen PV-Anlage ist dazu verpflichtet, die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.

Damit wir als Netzbetreiber Ihre Registrierung zuordnen können, füllen Sie bitte das Feld „Zählernummer“ aus.

02

2. Schritt

Prüfung
Die von Ihnen eingetragene Daten werden von uns geprüft. Sollten Unstimmigkeiten vorhanden sein, werden wir Sie kontaktieren.

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3. Schritt

Zählerwechsel
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass ein Zählerwechsel erforderlich ist, werden wir alles Weitere in die Wege leiten.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Ihre Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen!

Benötige ich für den Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen eine Elektrofachkraft?

Wird ein vorhandener Stromkreis genutzt, sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Evtl. muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Brand zu schützen.

Stimmen Sie sich ebenfalls mit Ihrer Elektrofachkraft ab, ob die Anlage den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Muss ich meine steckerfertige PV-Anlage beim Netzbetreiber melden?

Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.

Muss ich meine steckerfertige PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur melden?

Ja, die Registrierung im Marktstammdatenregister (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/) ist zwingend erforderlich.

Welche Daten werden im Marktstammdatenregister abgefragt?

Für die Registrierung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage im Marktstammdatenregister werden folgende Informationen benötigt:
- Angaben zu Ihrer Person
- Anlagenstandort
- technische Daten zu Ihrer steckerfertigen PV-Anlage
- Inbetriebnahmedatum
- Zählernummer

Eine Anleitung für die Registrierung im Marktstammdatenregister finden Sie hier. (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf)

Wie hoch ist die maximale Leistung?

Die maximale Wechselrichterleistung entspricht 800 VA.

Benötige ich einen neuen Zähler?

Stellt sich bei der Prüfung im Marktstammdatenregister heraus, dass ein Zählerwechsel erforderlich ist, werden wir alles Weitere in die Wege leiten.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Wann darf ich die Anlage in Betrieb nehmen?

Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass alle gesetzlich vorgegebenen Anschlussbedingungen erfüllt sind.

Ich habe bereits eine steckerfertige PV-Anlage. Kann ich zusätzlich eine weitere steckerfertige PV-Anlage zusätzlich anschließen?

Da Sie an der gleichen Anschlussnutzeranlage bereits eine steckerfertige PV-Anlage angeschlossen haben, dürfen Sie hier keine weitere steckerfertige PV-Anlage betreiben. Die zulässige maximale Wechselrichterleistung von 800 VA ist bereits erreicht. Falls Sie die Anlage trotzdem anschließen möchten, melden Sie diese bitte als PV-Anlage nach dem EEG bei uns an.

Was ist sonst noch zu beachten?

Alles Wissenswerte rund um Ihre Rechte und Pflichten finden Sie im EEG unter www.gesetze-im-internet.de und auf unserer Homepage unter Steckerfertige PV-Anlage sowie bei der VDE unter www.vde.com oder fragen Sie Ihre Elektrofachkraft.

Kann ich eine Einspeisevergütung für mein Balkonkraftwerk erhalten?

Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.

Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene, vereinfachte Anmeldeverfahren möglich. Die Anlage muss unter folgendem Link angemeldet werden: Anmeldung Photovoltaikanlage.

Den weiteren Prozess nach Ihrer Anmeldung finden Sie hier.

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Elektrofachkraft. 

Kontakt

Bei Fragen zur Anmeldung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage, wenden Sie sich bitte an unser EEG-Team.