Der Einsatz einer ortsveränderlichen Ladeeinrichtung ist grundsätzlich zulässig. Wie bei der fest installierten Ladeeinrichtung gilt in gleicher Weise:
Der Anschluss einer Ladeeinrichtung bis 11 kW (bzw. eigentlich 12 kVA) ist beim Netzbetreiber anzumelden. Der Anschluss einer Ladeeinrichtung mit höherer Leistung ist genehmigungspflichtig. Der Netzbetreiber benötigt diese Anmeldung, damit sichergestellt werden kann, dass eine für alle angemeldeten Anlagen ausreichende Netzkapazität besteht und das Netz bei Bedarf rechtzeitig ausgebaut wird. Bitte verwenden Sie das auf dieser Website zum Download bereitgestellte Formular.
Wichtiger Sicherheitshinweis:
Die Elektroinstallation des Gebäudes und der Anschluss der Ladeeinrichtung an diese Installation (z.B. CEE-Steckdose) müssen für die Ladeleistung ausreichend dimensioniert und geschützt sein. Dies kann nur Ihr Installateur als Fachmann bewerten. Beim Bezug von Ladestrom handelt es sich um eine hohe Leistung, die über einen längeren Zeitraum gleichbleibend als Dauerleistung durch Netz und Steckdose übertragen wird. Wenn die Leitungen im Gebäude und der Steckeranschluss für diese Leistung nicht ausreichend dimensioniert sind oder wenn aufgrund von Korrosion und Alterung an den Anschlussklemmen ein erhöhter Übergangswiderstand auftritt, dann kann es zu Überhitzung und der Gefahr von Bränden kommen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Installation ist der Betreiber des Gebäudenetzes, im allgemeinen der Eigentümer.