1. EEG-Vergütung
Die Anmeldung zur EEG-Vergütung muss spätestens im Vor-Vormonat vor Inbetriebnahme erfolgen!
Beispiel:
Nehmen Sie Ihre Anlage im März in Betrieb, muss bis zum 31. Januar die Veräußerungsform gemeldet werden.
Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist der Anlagenbetreiber zu einer Strafzahlung von 10€ pro installierten kWp und Monat verpflichtet.