Unter Direktvermarktung verstehen wir den direkten Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen – Photovoltaik, Wind, Biogas und Wasser – an der Strombörse über einen Direktvermarkter. Ziel ist eine bedarfsgerechte Erzeugung des Stroms, sodass Produktion und Verbrauch optimal in Einklang gebracht werden.
Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wurde die grundsätzliche Verpflichtung zur Direktvermarktung eingeführt. Ausgenommen sind Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100 kW.
Voraussetzung für den Start in die Direktvermarktung ist eine gewährleistete Fernsteuerbarkeit Ihrer Einspeiseanlage.