Durchsuchen Sie ganz einfach die gesamte Seite der Netze-ODR nach Informationen.

Direktvermarktung

PV-Anlage

Direktvermarktung - Was ist das?

Unter Direktvermarktung verstehen wir den direkten Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen – Photovoltaik, Wind, Biogas und Wasser – an der Strombörse über einen Direktvermarkter. Ziel ist eine bedarfsgerechte Erzeugung des Stroms, sodass Produktion und Verbrauch optimal in Einklang gebracht werden.

Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wurde die grundsätzliche Verpflichtung zur Direktvermarktung eingeführt. Ausgenommen sind Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100 kW.

Voraussetzung für den Start in die Direktvermarktung ist eine gewährleistete Fernsteuerbarkeit Ihrer Einspeiseanlage.

Wie funktioniert die Direktvermarktung?

01

Direktvermarkter

Erzeugen Sie Ihren Strom aus erneuerbaren Energiequellen selbst und möchten ihn direkt vermarkten? Dann benötigen Sie dafür einen Händler, den sogenannten Direktvermarkter.

02

Strombörse

Ihr gewählter Händler nimmt den erzeugten Strom in seinen Bilanzkreis auf. Daraufhin vermarktet er diesen an der Strombörse.

03

Auszahlung

Wir, die Netze ODR als Ihr Verteilnetzbetreiber, zahlen Ihnen je nach Vermarktungsform, die Marktprämie oder vermiedene Netzentgelte aus.

Anmeldung zur Direktvermarktung

Fernsteuerbarkeit

Alle Anlagen in der geförderten Direktvermarktung müssen durch den stromaufnehmenden Händler fernsteuerbar sein. (§ 35 Nr. 2 i. V. m. § 36 (1))
Mit der „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ ist das Vorhandensein einer funktionsfähigen Einrichtung zur Fernsteuerung – zusätzlich zu der Fernsteuerung für das Einspeisemanagement des Netzbetreibers – zu bestätigen und der aufnehmende Händler wird bevollmächtigt die Anlage fernzusteuern.

Bei Neuanlagen ist die Fernsteuerbarkeit bis zum zweiten Monat nach Inbetriebnahme der Anlage herzustellen. Das Recht des Netzbetreibers zum Einspeisemanagement darf dadurch nicht beschränkt werden. Bei einem Händlerwechsel erlischt diese per Erklärung an den Händler erteilte Vollmacht und für den neuen Händler ist eine neue Erklärung erforderlich.

Kontakt

Bei Fragen zur Direktvermarktung dürfen Sie sich gerne an uns wenden:

Elektr. Datenaustausch

(EDIFACT)
 

datenaustausch@edi.netze-odr.de
Versand von Dokumenten

(Abtretungserklärung, Erklärung zur Fernsteuerbarkeit)

Nachweise_EEG@netze-odr.de