Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es geregelt, dass eine Einspeisevergütung gezahlt wird, wenn Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Somit erhält man pro Kilowattstunde einen festgelegten Betrag.
Die Einspeisevergütung ist u.a. abhängig von:
- Energieträger (Biomasse, nachwachsende Rohstoffe, Photovoltaik, Wind usw.)
- Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebsetzung
- Leistung - Vergütungsstufen, unterschiedliche Berechnung: bei PV ist die installierte Leistung maßgebend, bei Biomasseanlagen die mittlere Jahresleistung
- Anteil Eigenverbrauch
- Vergütungszuschläge wie KWK-Bonus und Innovationsbonus