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Einfamilienhaus

Sie sind Häuslebauer und wünschen einen Netzanschluss? Oder Sie haben bereits ein Bestandsgebäude und wünschen nun nachträglich einen Erdgashausanschluss bzw. eine Anschlussänderung?

Egal ob Strom-, Erdgas, oder Mehrspartenhausanschluss - Hier sind Sie richtig!

Beantragen Sie jetzt ganz einfach Ihr Anschluss-Angebot.

Jetzt Anschlussangebot einholen  →

Ganz einfach zu Ihrem Netzanschluss

01
Anmeldung Ihres Netzanschlusses

Melden Sie Ihren Netzanschluss über unser Portal an
– bequem und einfach von Zuhause aus.

02
Angebotserstellung und Auftragserteilung

Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir Ihnen ein Angebot der verschiedenen Gewerke (Ein Gewerk ist z. B. Strom).
Sie erteilen uns den Auftrag für die Erstellung des Netzanschlusses & senden uns hierfür einfach die unterzeichnete Auftragserteilung zurück.

03
Bau des Netzanschlusses

Wir beauftragen unsere Montagedienstleister & evtl. die Tiefbaufirma, die Ihren Netzanschluss herstellen. Für eine reibungslose Terminvereinbarung erhalten Sie von uns mit der Auftragsbestätigung alle Kontaktdaten, sodass Sie Ihre Termine persönlich vereinbaren können.

Parallel hierzu stellen Sie Ihre Hausinstallation mit Ihrem beauftragten Installateur her.

04
Inbetriebsetzung und Zählermontage

Nach erfolgter Inbetriebsetzungsanzeige Ihres Installateurs montieren wir, an einem Termin Ihrer Wahl, den Zähler.
Ihr Netzanschluss ist nun technisch fertiggestellt.
 

05
Abrechnung

Sie erhalten von uns die Rechnung für Ihren Netzanschluss.

Hinweis: Außerdem erhalten Sie eine gesonderte Rechnung von Ihrem zuständigen Energielieferanten für den Strom- bzw. Erdgasbezug. 

Das sollten Sie wissen - 6 Hinweise für Sie!

Hinweis zur Herstellung Ihres Anschlusses

Die Netze ODR haben keine eigenen Baukapazitäten. Die Leistungen werden deshalb ausgeschrieben und wir sind darauf angewiesen, externe Baufirmen für die Durchführung der Arbeiten zu finden. Aus diesem Grund kann die Herstellung des Anschlusses etwas Zeit in Anspruch nehmen!
Justitia

Neuregelung § 14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung durch die Bundesnetzagentur dient dazu, die Netzstabilität für Sie auch in Zukunft sicherzustellen. Alle Informationen rund um die Neuregelung und was das für Sie und Ihren Netzanschluss bedeutet, erläutern wir hier ausführlich.

Beratung zu Erdgasheizungen

Lohnt sich eine Erdgasheizung für mich überhaupt? Wie wird der Heizungswechsel durchgeführt? Welche Fördermöglichkeiten kann ich in Anspruch nehmen? Auf diese und weitere Fragen haben wir eine Antwort für Sie und erklären Ihnen, welche Vorteile ein Wechsel zu einer Erdgasheizung bietet.

Wir beraten Sie gerne!

Beratung Erdgasheizung
07961 9336-1449
a.duerr@netze-odr.de

Beratungsgespräch Erdgasheizung

 

Ihre Fragen zum Erdgashausanschluss bei Bestandsgebäuden!

Wie wird der Anschluss realisiert? Muss dafür mein Garten aufgegraben werden?

Grundsätzlich entscheidet darüber der Bau-Sachbearbeiter und dieser wiederum nach den Verhältnissen vor Ort. Ist eine unterirdische Pressung (Schießen) möglich, wird das auch gemacht. Sollte es nicht möglich sein, muss gegraben werden. Ganz auf ein Loch kann auch im Falle des Erdverdrängungsverfahrens nicht verzichtet werden, denn an der Hausmauer muss immer aufgegraben werden um die Durchführung durch die Hausmauer bohren zu können.

Kommt jemand vor Baubeginn meines Erdgashausanschlusses bei mir vorbei?

Ja! Im Falle eines Erdgashausanschlusses im Bestandsgebäude kommt der Bau-Sachbearbeiter bei Ihnen vorbei.

Wenn Sie einen Neubau planen, wird sich der beauftragte Dienstleister mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hat die Bauweise eine Auswirkung auf die Kosten?

Grundsätzlich nein. Egal ob geschossen oder gegraben wird, sie bezahlen das Gleiche. Auch eine evtl. Wiederherstellung des Bodens nach dem Graben wird von der Netze ODR übernommen und fällt Ihnen damit nicht zur Last. In Ausnahmefällen (siehe Ergänzende Angebotsbedingungen) kann es aber sein, dass durch sehr erschwerte Bedingungen vor Ort ein Aufschlag nötig wird. Darüber wird der Bau-Sachbearbeiter Sie aber informieren.

Was ist ein Micro-Leerrohr für Glasfaser?

Mit jedem Erdgashausanschluss bietet die Netze ODR dem Kunden zusätzlich die Möglichkeit, sich ein 10 mm Durchmesser großes Leerrohr mit verlegen zu lassen. In dieses Leerrohr kann später durch die Gemeinde eine Befüllung mit Glasfaserkabeln für schnelles Internet, Telefon und Fernsehen erfolgen. Die bauliche Voraussetzung bei Ihnen wäre damit geschaffen.

Was kostet das Micro-Leerrohr?

Der Leerrohranschluss für Glasfaser kostet pauschal netto 474,81 Euro (brutto inkl. MwSt.)

Der Anschluss wird in der Regel vom Gebäude bis kurz vor der Grundstücksgrenze mitverlegt und endet dort ohne Anbindung an ein Rohrnetz. Sollte jedoch der Anschluss an ein vorhandenes Rohrnetz möglich sein, versuchen wir den Anschluss komplett herzustellen. Der Anschluss kann nur dann komplett hergestellt werden, wenn eine Vorverlegung auf dem Grundstück zum Anschluss vorhanden bzw. geplant ist.

Für die Nutzung des Leerrohranschlusses muss ein Glasfaserkabel durch einen Netzbetreiber verlegt werden. Hierzu können noch weitere Kosten für Sie entstehen. Weitere Infos erhalten Sie von ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Dieser Pauschal-Preis gilt nur bei koordinierter Herstellung eines Strom- oder Erdgashausanschlusses von der Netze ODR GmbH.

Sie benötigen eine persönliche Beratung?

Kein Problem! Nutzen Sie den direkten telefonischen Austausch mit unserem Anschlussteam.

(Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr)

Anschlussservice

 Neubau

07961 9336-3333anmeldung@netze-odr.de
Anschlussservice Erdgas

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