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Strom

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben finden Sie hier alle Informationen zum Stromnetz!

Netzentgelte

Preisblätter

Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung der Netz- oder Umspannebene des jeweiligen Netzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt.

In unserem Preisblatt finden Sie zusammengefasst alle Preisinformationen zum Messstellenbetrieb, dezentraler Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) sowie zur Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt.

Netzzugang/Netznutzung

Synthetische Standardlastprofile der Netze ODR

Die Netze ODR verwendet BDEW-Standardlastprofile sowie netzbetreiberspezifische Lastprofile an. Sie legt fest, welches Profil für den entsprechenden Kunden zur Anwendung kommt. Nachfolgende Tabelle enthält alle bei Netze ODR, seit 1. Mai 2005, verwendeten Lastprofile.

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Speicherheizung/ Wärmepumpe

Entnahmestellen mit elektrischer Speicherheizung oder mit Wärmepumpe werden grundsätzlich nach dem vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der Universität
Cottbus erarbeiteten Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert. Das Lastprognoseverfahren ist im VDN-Praxisleitfaden „Lastprofile für
unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“ beschrieben.

Der Netzbetreiber wendet für alle Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen in seinem Netzgebiet je ein entsprechendes gemeinsames temperaturabhängiges
Lastprofil mit einer Kurvenschar in 1°C-Schritten an.

Maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist
- ab 01.01.2017 die Messstation Ellwangen-Rindelbach der Meteomedia GmbH (Stationsnummer 198329).

Die Istwerte der Tagesmitteltemperaturen der letzten drei Jahre sowie die Istwerte der Tagesmitteltemperaturen des aktuellen Jahres können per Download über
www.netze-odr.de abgefragt werden. Die Tagesmitteltemperaturen des laufenden Jahres werden monatsweise aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt spätestens am 5.
Werktag des Folgemonats für den abgelaufenen Monat.

Für die Anmeldung von Entnahmestellen mit Speicherheizung oder Wärmepumpe und für die Prognose des Lastprofils für die Fahrplanmeldung sind folgende Punkte zu
beachten:

  • Als Bezugstemperatur für die Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile verwendet der Netzbetreiber +17°C.
  • Die Begrenzungskonstante wird für Speicherheizungsanlagen auf Null und für Wärmepumpenanlagen auf Eins gesetzt.
  • Der Netzbetreiber verwendet die Istwerte der Tagesmitteltemperatur zum Ausrollen der Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile.
  • Das Lastprofilverfahren kann für Speicherheizungsanlagen mit Jahresarbeitszählung am Niederspannungsnetz ohne Beschränkung bezüglich der Jahresarbeit angewendet werden (d. h. die SLP-Anwendungsgrenze von 100.000 kWh/a gilt nicht).
  • Bei Wärmepumpenanlagen gilt die übliche SLP-Anwendungsgrenze von 100.000 kWh/a.
  • Alternativ ist auf Wunsch des Lieferanten oder Kunden auch der Einbau einer Maximum- oder einer registrierenden ¼-h-Lastgangmessung möglich. Das
  • Netznutzungsentgelt errechnet sich in diesem Fall aus dem Leistungs- und Arbeitspreis gemäß dem veröffentlichten Preisblatt.
  • Für den spezifischen Stromverbrauch (a-1) und den Periodenstromverbrauch der Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage (A-1) sind abweichend vom VDNPraxisleitfaden die vom Netzbetreiber vorgegebenen Werte maßgebend.

Synthetische Einspeiseprofile der Netze ODR

Referenzverfahren bei Photovoltaik Einspeisungen

Für die Bilanzierung nicht Lastgang gemessener Photovoltaik-Einspeisungen wird das Referenzprofil der Netze ODR verwendet.

Abwicklung der Datenübermittlung des Messstellenbetreibers (MSB) an den Energieserviceanbieters (ESA)

Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Messstellenbetriebs mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. 

Netzausbauplan

Netzausbauplan Netze ODR 2024 in Erfüllung der Berichtspflichten gem. EnWG §14d.

Hier gelangen Sie zur interaktiven Karte des Netzausbauplans

Netzverluste

Informationen zur Ausschreibung der Verlustenergie finden Sie hier.

Differenzmengen

Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen bei der Belieferung von Entnahmestellen nach synthetischen Lastprofilen (SLP)

Die Mehr-/Mindermengen-Preise gelten jeweils sowohl für die Berechnung von Minder- als auch für die Vergütung von Mehrmengen. Sie werden vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gem. §13 (3) StromNZV auf Basis monatlicher Marktpreise für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (i.d.R. 1 Jahr) ermittelt. Die aktuellen Entgelte finden Sie im Internet auf der Seite des BDEW unter: https://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung

Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger ist nach §36(2) EnWG derjenige Energiehändler, der in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert.

Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden in diesem Netzgebiet zu veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen.

Haushaltskunden in diesem Sinne sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen (Definition nach §3 (22) EnWG).

Netzbetreiber sind verpflichtet, den Grundversorger alle drei Jahre zum 01. Juli festzustellen und das Ergebnis bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen.
Die Grundversorgungspflicht umfasst auch die Ersatzversorgung für die Fälle bzw. Zeiträume, in denen der Energiebezug einer Kundenanlage keinem Liefervertrag oder der Lieferung eines Energiehändlers zugeordnet werden kann (§38 EnWG).


Gültig ab 2025:

Der Grundversorger für unser gesamtes Stromverteilnetz gültig ab 01.01.2025 bis 31.12.2027 ist die

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Bereich Energievertrieb
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen

Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie hier.


Gültig ab 2022:

Der Grundversorger für unser gesamtes Stromverteilnetz gültig ab 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist die

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Bereich Energievertrieb
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen

Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie hier.


Gültig ab 2019:

Der Grundversorger für unser gesamtes Stromverteilnetz gültig ab 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist die

EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Bereich Energievertrieb
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen

Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie hier.

Gleichbehandlungsbericht

Hier finden Sie den Gleichbehandlungsbericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG nach §7a Abs. 5 EnWG für die Kern- und einbezogenen Beteiligungsgesellschaften des EnBW Konzerns.

Zum Bericht

Messwesen

Mit dem Beschluss BK6-17-042 hat die Bundesnetzagentur den Rahmenvertrag für den Messstellenbetrieb Strom an die Anforderungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende angepasst. Den Standardrahmenvertrag stellen wir Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung. Des Weiteren finden Sie hier unsere "Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom" als Anlage zu den jeweiligen Standardrahmenverträgen sowie weitere Anlagen für den liberalisierten Messstellenzugang.

Roll-Out moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Dies beinhaltet Angaben zum Umfang unseres Rollouts, die möglichen Zusatzleistungen sowie die Preisblätter für die ersten drei Jahre. Weitere, allgemeine Informationen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen haben wir hier für Sie bereitgestellt.

Umfang des Rollouts

Durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist die Netze ODR als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, künftig in allen Verbrauchsanlagen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen (jeweils unter Vorbehalt der aktuellen Gesetzgebung sowie der technischen Verfügbarkeit).

Gemäß § 37 Abs. 1 MsbG informiert die Netze ODR als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über den Umfang ihrer Rolloutverpflichtung.

moderne Messeinrichtungen:

  • Rollout von rund 173.000 Zählpunkten bis 2032.

 

intelligente Messsysteme:

  • Rollout von rund 61.000 Zählpunkten bis 2032.