Grundversorger ist nach §36(2) EnWG derjenige Energiehändler, der in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert.
Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden in diesem Netzgebiet zu veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen.
Haushaltskunden in diesem Sinne sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen (Definition nach §3 (22) EnWG).
Netzbetreiber sind verpflichtet, den Grundversorger alle drei Jahre zum 01. Juli festzustellen und das Ergebnis bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen.
Die Grundversorgungspflicht umfasst auch die Ersatzversorgung für die Fälle bzw. Zeiträume, in denen der Energiebezug einer Kundenanlage keinem Liefervertrag oder der Lieferung eines Energiehändlers zugeordnet werden kann (§38 EnWG).
Gültig ab 2025:
Der Grundversorger für unser gesamtes Stromverteilnetz gültig ab 01.01.2025 bis 31.12.2027 ist die
EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Bereich Energievertrieb
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie hier.
Gültig ab 2022:
Der Grundversorger für unser gesamtes Stromverteilnetz gültig ab 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist die
EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Bereich Energievertrieb
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie hier.
Gültig ab 2019:
Der Grundversorger für unser gesamtes Stromverteilnetz gültig ab 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist die
EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Bereich Energievertrieb
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie hier.