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Freischneiden von Freileitungen

Strommasten im Sonnenaufgang

Grundlagen

Rechtsgrundlage:

Gemäß § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres und leistungsfähiges Netz zu betreiben und auszubauen. Dies erfordert ein gutes Miteinander zwischen Netzbetreibern und Grundstückseigentümern, insbesondere in Bezug auf die Nutzung privater Grundstücke, die durch die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt wird.

Pflichten der Grundstückseigentümer:

Grundstückseigentümer müssen das Anbringen und Verlegen von elektrischen Leitungen sowie das Anbringen von Leitungsträgern und erforderlichen Schutzmaßnahmen unentgeltlich zulassen. Diese Regelung gilt insbesondere für Grundstücke, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind.

Verkehrssicherungspflicht:

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Sicherheit elektrischer Anlagen zu gewährleisten. Es gelten Mindestabstände zu Personen und Gegenständen, die in verschiedenen Vorschriften (z.B. BGV, VDE) festgelegt sind:

Niederspannungsleitungen
(bis 1 kV):
1 Meter

Mittelspannungsleitungen
(bis 20 kV):
3 Meter

Um die Sicherheitsabstände einzuhalten, ist regelmäßiger Rückschnitt der Vegetation notwendig. Dieser sollte nach frühestens vier Jahren erforderlich werden, wobei die natürliche Wachstumsgeschwindigkeit der Bäume zu berücksichtigen ist.

Netzkarte der Netze ODR GmbH

Wir sind für Sie vor Ort - unsere Bezirkszentren

Um unserer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und um Schäden oder Unregelmäßigkeiten in Ihrer regionalen Stromversorgung vorzubeugen, spricht einer unserer Mitarbeiter bei Ihnen vor, um die nötigen Rückschnittmaßnahmen an Ihren Bäumen mit Ihnen abzustimmen.

Wir bitte Sie um Ihr Verständis hierfür!

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirkszentrum. 

Kontakt

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Bopfingen & Nördlingen

07961 9336-1315bezirkszentrumost@netze-odr.de
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