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Intelligente Messsysteme

Jetzt smart werden!

Deutschland hat eine grundlegende Umgestaltung der Energieversorgung eingeleitet: den Wechsel hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung, die auf erneuerbaren Energien beruht. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unterliegt naturbedingten Schwankungen. Daher müssen Netze, Erzeugung und Verbrauch effizient und intelligent miteinander verknüpft werden.
 

Intelligente Messsysteme, auch Smart Meter genannt, dienen als sicheres Bindeglied zwischen Netzen und Verbrauchern, um ein energiewendetaugliches Stromversorgungssystem zu schaffen. Beim klassischen Stromzähler konnte der Verbraucher den aktuellen Gesamtstromverbrauch ablesen – sonst aber auch nichts. Ein intelligentes Messsystem bietet deutlich mehr als das: es registriert kontinuierlich den Verbrauch und speichert unter anderem präzise ab, zu welcher Zeit wie viel Strom benötigt wird. Via Kommunikationseinheit – dem so genannten „Smart Meter Gateway“ – werden die vereinbarten Verbrauchswerte direkt an den Stromversorger übermittelt und Sie als Kunde können ebenfalls immer genau sehen, was „Sache ist“. 

Hinweis

Aus verschiedenen Gründen kommt es beim Einbau der Messysteme zu Verzögerungen. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, finden Sie die Informationen hier.

Wer erhält ein intelligentes Messsystem?

Durch den Gesetzgeber und die EU stehen Netzbetreiber und Netzkunden vor wichtigen neuen Bestimmungen. Wir, die Netze ODR, in unserer Funktion als Netzbetreiber sind dazu verpflichtet seit 2017 bestimmte Netzkunden mit intelligenten Messsystemen auszurüsten. Es handelt sich dabei um Verbraucher und Stromerzeuger nach dem EEG und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Die Einbauverpflichtung ist bei Verbrauchern abhängig vom durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch und bei Stromerzeugern von der installierten Leistung ihrer Erzeugungsanlage (auf Basis erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung).

Staffelung für den Einbau intelligenter Messsysteme

Ab 2020
- Verbraucher mit jährl. Ø Strombedarf zw. 6.000 und 10.000 kWh
- Einspeiser mit installierte Einspeiseleistung über 100 kW

Ab 2017
- Verbraucher mit jährl. Ø Stromverbrauch zw. 10.000 und 100.000 kWh
- Einspeiser mit installierte Einspeiseleistung über 7 kW – 100 kW
- Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Diese Vorteile warten auf Sie!

Komponenten des intelligenten Messsystems

Basiszähler

Basiszähler

Der Basiszähler erfüllt zwei grundlegende Funktionen: Messen und Informieren.

Als elektronischer Zähler misst der Basiszähler den Stromverbrauch.
Im Gegensatz zum bisherigen mechanischen Zähler kann der Zählerstand vom Stromverbraucher auf dem digitalen Display abgelesen werden.

Der Basiszähler übermittelt die Messdaten an den Smart-Meter-Gateway (SMGW) zur Datenübertragung weiter.

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Smart Meter Gateway

Smart Meter Gateway

Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) ist die zentrale Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems. Die Verbindungsschnittstellen (LMN, HAN, WAN) ermöglichen nur vorab definierten Marktteilnehmern (wie Messstellenbetreibern, Stromlieferanten oder Verteilnetzbetreibern) den Zugriff auf die Messdaten.

Das SMGV empfängt die Messdaten vom Basiszähler und leitet diese zur Aufbereitung an den Netzbetreiber weiter. Die Zugriffsrechte sind streng nach den Vorgaben des Gesetzgebers sowie den technischen Regeln des Bundesamts für Sicherheit (BSI) in der Kommunikationstechnik festgelegt. Die Verschlüsselung der Messdaten durch das im SMGW integrierte Sicherheitsmodul sorgt für einen geschützten Messdatentransfer. Für diesen Datentransfer gibt es zwei technische Möglichkeiten, die aktuell getestet werden:

- Das SMGW nutzt mittels einer Roaming-SIM das vorhandene Mobilfunknetz zur Messdatenübertragung.
- Das SMGW nutzt das Stromnetz zur Messdatenübertragung über die sogenannte Breitbandpowerline-Technik.

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Steuerbox

Steuerbox

Die Steuerfunktion der Steuerbox ermöglicht das Schalten von Kundenanlagen. Das heißt, dass dezentrale Erzeugungsanlagen und Stromverbraucher (Lasten) individuell aus der Ferne gesteuert werden können.

Der Netzbetreiber kann dadurch eine effektivere Netzauslastung herbeiführen. Die meisten dezentralen Erzeugungsanlagen sind Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke, typische Lasten sind Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen oder Elektroautos.

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Ihre Fragen zu intelligenten Messsystemen

Betroffene Kunden

Welche Kundengruppen sind von der Einbauverpflichtung betroffen?

Voraussichtlich ab Ende 2017 wird (in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der neuen Messtechnik) bei Verbrauchern mit einem Stromverbrauch über 10.000 Kilowattstunden mit dem Einbau von intelligenten Messsystemen begonnen. Ebenso werden ab diesem Zeitpunkt Erzeugungsanlagen, zum Beispiel eine Photovoltaikanlage mit über 7 Kilowatt installierter Leistung, mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Auch Verbraucher mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, wie etwa einer Wärmepumpe oder einer Speicherheizung, werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet, wenn sie an einem sogenannten Flexibilitätsmechanismus teilnehmen. Ab dem Jahr 2020 startet dann der Einbau intelligenter Messsysteme bei Verbrauchern über 6.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch in Deutschland.

Was passiert bei Verbrauchern die einen Stromverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden aufweisen?

Der bisherige Zähler soll schrittweise durch eine zukunftstaugliche Technologie, der sogenannten modernen Messeinrichtung ersetzt werden. Weitere Informationen zu den modernen Messeinrichtungen finden Sie hier.

Optional kann aber auch bei diesen Verbrauchern ein intelligentes Messsystem eingebaut werden, wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber dies für erforderlich hält.

Welche Kosten fallen für den Verbraucher oder Anlagenbetreiber an?

Der Gesetzgeber hat für die intelligenten Messsysteme, die vom grundzuständigen Messstellenbetreiber eingebaut werden jährliche Preisobergrenzen festgelegt. Diese liegen aktuell bei 100 Euro für Jahresverbräuche von über 6.000 Kilowattstunden bis hin zu 200 Euro jährlich bei Hochverbrauchern bis 100.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch. Die Mehrkosten werden den Kunden, je nach Vereinbarung, entweder über die Stromrechnung oder direkt von dem Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten durch gegebenenfalls notwendige Umbauten des Zählerplatzes für den Einbau der neuen Zähler sind davon jedoch noch nicht mit umfasst. Weiter Informationen zu den Kosten finden Sie in unserem Preisblatt IMSYS.

Gibt es, etwa bei einem Mieterwechsel, einen neuen PIN-Code für den Zähler?

Die anfangs festgelegte PIN ändert sich bei einem Mieterwechsel nicht. Wenn der neue Mieter die Zähler-PIN beantragt, bekommt er den gleichen Code zugeschickt wie sein Vormieter. Es besteht aber die Möglichkeit, die gespeicherten Messdaten bei einem Umzug zu löschen.

Kann der Einbau vom Kunden zeitlich beeinflusst werden und zum Beispiel auf das Ende des jeweiligen Pflichteinbauzeitraums verschoben werden?

Das Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass der jeweilige grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb der gesetzlichen Leitplanken den jeweiligen Umbauzeitpunkt nach individuellen Anforderungen selbst vorgeben kann.

Gesetzliche Grundlagen

Ist der Einbau einer modernen Messeinrichtung beziehungsweise eines intelligenten Messsystems gesetzlich verpflichtend?

Am 2. September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende inklusive des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in Kraft getreten. Dort ist genau festgelegt, welche Fallgruppen in welchen Zeiträumen zu welchen Kosten mit welcher Messtechnik vom grundzuständigen Messstellenbetreiber umzurüsten sind.

Was will der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen?

Ziel der neuen Rechtslage ist es zum einen mehr Transparenz über den Stromverbrauch zu schaffen, zum anderen durch die Etablierung einer Kommunikationsplattform das Stromangebot und die Stromnachfrage besser in Einklang zu bringen. Dies unterstützt letztendlich die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt, hilft nachhaltig dabei den Energieverbrauch zu senken und die Netze zu entlasten. Schiebt sich beispielsweise eine Wolke vor die Sonne, wird die sinkende Photovoltaikeinspeisung registriert und an anderer Stelle durch das Hochfahren von Kraftwerken ausgeglichen. Wird das Stromnetz stark belastet, können bei Kunden steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Speicher entsprechend intelligent gesteuert werden. Das hilft Netzstörungen zu vermeiden. Damit dies funktionieren kann, werden die intelligenten Messsysteme in ein Kommunikationsnetz eingebunden.

Können Verbraucher mit geringerem Verbrauch ihren Zähler auch ohne die gesetzliche Verpflichtung umrüsten lassen?

Alle Verbraucher können sich in der Regel auch unabhängig von der Höhe ihres Stromverbrauchs freiwillig für den Einbau eines intelligenten Messsystems entscheiden und auf ein entsprechendes Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers eingehen.

Einbau

Wie und mit welchem zeitlichen Ablauf erfolgt die Umrüstung?

Die Verbraucher werden mindestens 3 Monate vor dem geplanten Umbauzeitpunkt von uns als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber individuell informiert. Der jeweilige Stromlieferant des Kunden wird ebenfalls vom grundzuständigen Messstellenbetreiber über den Umbauzeitpunkt informiert. Dieser wird ebenso vor dem Umbau mit seinen Kunden Kontakt aufnehmen, um diese mit ausreichend Informationen und gegebenenfalls einem speziellen Angebot zu versorgen. Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber hat der Kunde zudem die Möglichkeit, sich an einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wenden und diesen mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung zu beauftragen.

Welche Akteure treten auf?

Lieferant: Das Unternehmen, das Kunden mit Strom und Gas beliefert

Netzbetreiber: Betreiber des örtlichen Strom- oder Gasverteilnetzes

grundzuständiger Messstellenbetreiber: In der Regel der örtliche Netzbetreiber

wettbewerblicher Messstellenbetreiber: Ein weiterer, vom örtlichen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber unabhängiger Anbieter von Leistungen zum Messstellenbetrieb. Aufgrund der Liberalisierung des Marktes kann der Kunde seinen Messstellenbetreiber (genau wie seinen Stromlieferanten) frei wählen

Wer hat die Kosten für Einbau, Betrieb und Wartung der moderne Messeinrichtung/des intelligenten Messsystems zu tragen?

Die jährlichen Kosten trägt grundsätzlich der Verbraucher beziehungsweise der Anlagenbetreiber. Bei der Festlegung der Kosten ist der grundzuständige Messstellenbetreiber jedoch an die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen gebunden und darf diese nicht überschreiten. Die Abrechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb erfolgt in der Regel - wie bisher auch - über die Stromrechnung, es sei denn zwischen Stromlieferant und Verbraucher wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die eventuell anfallenden zusätzlichen Kosten im Falle eines notwendigen Umbaus des Zählerplatzes trägt der Eigentümer des Gebäudes.

Datenübertragung und Datenschutz

Welche Daten werden vom intelligenten Messsystem erfasst und übermittelt?

Es werden in der Regel alle 15 Minuten die Zählerstandswerte/Lastgänge erfasst und an das Smart-Meter-Gateway weitergeleitet. Diese Kommunikationseinheit verarbeitet die Daten und übermittelt sie automatisiert an den jeweiligen Messstellenbetreiber.

Eine Datenübermittlung nach außen wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf stets der Zustimmung des Kunden. Nur wenn der Kunde mit seinem Stromlieferanten einen Vertrag über ein Produkt/Tarif geschlossen hat, der eine feinere Messung und häufigere Übermittlung erfordert, werden die dafür erforderlichen Daten an den Netzbetreiber und Lieferanten versendet.

Wie funktioniert die Datenübertragung?

Die Art der kommunikativen Anbindung des intelligenten Messsystems ist abhängig vom Messstellenbetreiber und gegebenenfalls der Situation beim Kunden vor Ort. Als Lösungen existieren unter anderem die Übertragung über das Mobilfunknetz, per WLAN oder via Powerline.

Wer verwaltet und verarbeitet die Daten?

Der Messstellenbetreiber erhält die Messwerte aus dem Smart Meter Gateway und übermittelt diese an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber übermittelt die Messwerte wiederum an den Lieferanten. Diese Vorgänge werden unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik durchgeführt.

Wodurch werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz entsprechende Schutzprofile und Technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Diese wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI (www.bsi.bund.de) veröffentlicht. Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme ausgezeichnet, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.

Was passiert bei etwaigen Funklöchern im Mobilfunknetz?

Für den Fall eines vorübergehenden Ausfalls der Kommunikationsverbindung, werden die Daten im Smart Meter Gateway gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen.

Fallen beim Verbraucher zusätzliche Kosten für die Datenübertragung an?

Selbstverständlich fallen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Datenübertragung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber an. Diese Kosten sind bereits in der Preisobergrenze mit einkalkuliert.