Seit dem 01.01.2022 gilt eine PV-Pflicht für Nichtwohngebäude. Diese PV-Pflicht wurde nun für Wohngebäude und Dachsanierungen erweitert.
Die Ausgestaltung der PV-Pflicht ist je nach Bauvorhaben unterschiedlich. Bauherr*innen müssen vor Beantragung des Netzanschlusses mit der zuständigen Baurechtsbehörde klären, ob und in welchem Umfang die gesetzliche PV-Pflicht beim Bauvorhaben greift.
Bei der Antragsstellung der PV-Anlage beachten Sie bitte den vorhandenen Anmeldeprozess.