Entfall der 70 %-Regelung
Neuanlagen bis 25 kWp
Für Neuanlagen bis 25 kWp, die nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen wurden, sind keine Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement mehr zu berücksichtigen. Die bisherige Pflicht zur Installation eines Tonfrequenzrundsteuerempfängers (TRE) oder der Begrenzung der maximalen Einspeisemenge auf 70 % entfällt nach dem EEG 2023.
Entfall der 70 %-Regelung
Bestandsanlagen bis 7 kWp
Seit 1. Januar 2023 entfällt die 70 %-Grenze - auch für Anlagen, die vor dem 15.09.2022 in Betrieb genommen wurden. Es können nun bis zu 100 % der erzeugten Leistung in das Stromnetz eingespeist werden. Setzen Sie sich für weitere Informationen mit Ihrer Elektrofachkraft in Verbindung.
Bitte melden Sie Änderungen bei uns über das folgende Formular: Änderungsformular PV.
Keine Änderung
Bestandsanlagen über 7 bis 25 kWp
Für Anlagen, die vor dem 15.09.2022 in Betrieb genommen wurden, gilt: Die bisherigen Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement - Einspeisung von maximal 70 % der erzeugten Leistung oder Nutzung eines Tonfrequenzrundsteuerempfängers (TRE) - sind weiter verpflichtend. Es besteht kein Handlungsbedarf.