Je nach Leistung Ihrer Erzeugungsanlage sind verschiedene technische Einrichtungen zu installieren, die die Steuerung der Anlage durch uns als Netzbetreiber erlauben. Dies ist eine Pflicht aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und trägt zur Stabilisierung des Stromnetzes bei.
Installierte Leistung | Technische Einrichtungen bei Neuanlagen |
Bis 25 kW(p) | keine Maßnahmen nötig |
Über 25 bis 100 kW(p) | Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) |
Über 100 kW(p) | Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) |
Ab 950 kW(p) | Fernwirktechnik (FWA) |