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Ende der Förderung für Einspeiseanlagen

Was ändert sich nach 20 Jahren Anlagenbetrieb?

  • Mit dem Entfall der EEG-Förderung sinkt die Einspeisevergütung.
  • Es gibt 3 Möglichkeiten für den weiteren Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage:
    Volleinspeisung, Überschusseinspeisung oder Direktvermarktung.
  • Wenn Sie nichts ändern, erhalten Sie weiterhin eine Einspeisevergütung zum Jahresmarktwert.
  • Alle Windkraftanlagen und Einspeiseanlagen über 100 kW erhalten keine Einspeisevergütung und müssen auf Direktvermarktung wechseln.

Bitte beachten Sie:
Die gesetzliche Förderung läuft immer zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres aus.

Titelbild für das Video "Auslauf EEG-Umlage"

Praxistipp: Prüfen Sie Ihre Anlage

Meist ist ein Weiterbetrieb auch nach 20 Jahren mit einer abweichenden Einspeisevergütung immer noch rentabel und ein guter Zeitpunkt, um Ihre Photovoltaikanlage einem Check zu unterziehen. Sind alle Module noch funktions- und leistungsfähig? Gibt es Mängel, die repariert werden müssen? Zur Überprüfung Ihrer Photovoltaikanlage ziehen Sie Ihre Elektrofachkraft zu Rate. Steht einem Weiterbetrieb nichts im Weg, haben Sie als Anlagenbetreiber 3 Optionen zur Auswahl, wie es mit dem erzeugten Strom Ihrer Photovoltaikanlage weitergehen soll.

Ihre Optionen für den weiteren Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage

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Option 1: Volleinspeisung mit Einspeisevergütung

Sie erhalten für Ihren erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien weiterhin eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber - diese ist der Jahresmarktwert und basiert auf einem Referenzmarktpreis, der an den Strombörsen gebildet wird. Dies gilt nur für Anlagen bis einschließlich 110 kW installierte Leistung. Hierfür müssen Sie Ihre Anlage nicht umrüsten und es ist kein zusätzlicher Vertragsabschluss notwendig. 

VorteileNachteile

     -  Keine Kosten für die Umrüstung der Anlage
     -  Automatische Anpassung der Einspeisevergütung

     -  Geringere Vergütung als bisher
     

Weitere Informationen
Grauer Hintergrund
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Option 2: Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung

Endet die EEG-Förderung für Ihre Erzeugungsanlage, dann können Sie sich für die Überschusseinspeisung entscheiden. Konkret heißt das für Sie, dass Sie zukünftig den erzeugten Strom selbst nutzen und den überschüssigen Strom zum Jahresmarktwert an das Stromnetz abgeben. Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten. 

VorteileNachteile

     -  Sie nutzen den Strom, den Sie erzeugen, selbst. Das reduziert die Kosten Ihres Stromverbrauchs maßgeblich.

     -  Kosten für den Zählerwechsel und Anpassung der Anlage  

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Option 3: Direktvermarktung des erzeugten Stroms

Die Direktvermarktung bedeutet für Erzeuger von erneuerbarer Energie den Abschied von pauschalen Einspeisevergütungen. Endet die EEG-Förderung Ihrer Anlage, können Sie die Vermarktung der erzeugten Energie in die eigene Hand nehmen. Hierfür setzen Sie sich mit einem Direktvermarkter (Händler) Ihres Vertrauens in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Alle Windkraftanlagen sowie Photovoltaikanlagen über 100 kW müssen auf Direktvermarktung wechseln. 
Zu den Vor- und Nachteilen der Direktvermarktung informiert Sie gerne ein Direktvermarkter Ihrer Wahl.

Weitere Informationen
Grauer Hintergrund

Gesetzliche Grundlage: Warum sinkt oder entfällt meine Einspeisevergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legte zur Förderung von Erzeugungsanlagen eine Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen wir als Netzbetreiber nach Ablauf der 20 Jahre Ihren erzeugten Strom nicht mehr zu den gewohnten Bedingungen weitervergüten.

Ihre Fragen zum Ende der Förderung für Einspeiseanlagen

Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir für Sie in unseren FAQs zusammengefasst.

Sollten Sie dennoch offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!

 

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Bitte wenden Sie sich an Ihre verantwortliche Elektrofachkraft.
Der Elektroinstallateur kennt die Rechte und Pflichten rund um das Erneuerbaren Energien Gesetz und die VDE-Norm.
Durch die Einsicht auf die Vorort-Situation kann er Sie vollumfänglich beraten.

Wie lange gilt die Anschlussvergütung?

Die Anschlussvergütung wird pro eingespeister Kilowattstunde gezahlt, unabhängig davon, ob die Anlage in Volleinspeisung oder mit Eigenverbrauch betrieben wird. Die Laufzeit des Zahlungsanspruches ist – unabhängig vom Zeitpunkt des individuellen Förderendes – bis 31. Dezember 2032 begrenzt (vgl. § 25 Abs. 2 EEG 2023).

Wann melde ich, wenn ich eine Änderung an meiner Anlage/Einspeisung vornehmen möchte?

Melden Sie sich bitte nicht vorab, sondern dann, wenn die Änderung ansteht. Ihr Elektriker sendet uns eine entsprechende Änderungsmeldung.