- Mit dem Entfall der EEG-Förderung sinkt die Einspeisevergütung.
- Es gibt 3 Möglichkeiten für den weiteren Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage:
Volleinspeisung, Überschusseinspeisung oder Direktvermarktung. - Wenn Sie nichts ändern, erhalten Sie weiterhin eine Einspeisevergütung zum Jahresmarktwert.
- Alle Windkraftanlagen und Einspeiseanlagen über 100 kW erhalten keine Einspeisevergütung und müssen auf Direktvermarktung wechseln.
Bitte beachten Sie:
Die gesetzliche Förderung läuft immer zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres aus.