Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) werden die Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) überführt. Dies ist ab dem 01. Oktober 2021 verbindlich umzusetzen und betrifft nach aktuellem Stand alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW Leistung. Daraus ergeben sich neue Anforderungen für alle Marktpartner, wobei erste Datenlieferverpflichtungen bereits ab Juli 2021 zu erfüllen sind.
Ziel ist es, deutschlandweit ein präventives Engpassmanagement in der Elektrizitätsversorgung aufzubauen. Im zukünftigen Prozess wird der Netzzustand durch die Energieversorger deshalb für einen Planungshorizont von ca. 36 Stunden im Voraus bestimmt und bei Bedarf optimiert. Dafür sind Last- und Einspeiseprognosen notwendig. Werden Engpässe erkannt, sind diese durch die Netzbetreiber mithilfe kostenoptimaler Maßnahmen zu beheben. Dazu muss der Netzbetreiber auf sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Leistung ab 100 kW zurückgreifen können. Neu ist im zukünftigen Prozess auch, dass die Maßnahmen bilanziell und energetisch auszugleichen sind, sodass dem Anlagenbetreiber durch Steuerungseingriffe keine Nachteile entstehen.